AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fassung vom 01.01.2007 der Firma K-Tech Veranstaltungstechnik (Verkäufer), Andreas Keck, Hochstraße 4, 92655 Grafenwöhr
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese allgemeinen Vertragsbedingungen durchzulesen. Sollten Sie einzelne Punkte nicht einhalten können oder wollen, dann informieren Sie uns vor Vertragsabschluss, damit wir gemeinsam eine Lösung finden.
1. AGB Verkauf
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Abgeschlossene Verträge werden durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers für beide Seiten verbindlich festgelegt. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preisangaben in Preislisten oder Katalogen stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung, die nicht vorher angekündigt werden muss.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Ausstellungsdatum gebunden.
(3) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
(4) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Grafenwöhr. Auf Wunsch des Käufers erfolgt die Zusendung der Ware. Kosten für Transport und Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers.
(5) Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen mit 6% zu berechnen.
(6) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(7) Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(8) Bei Vorauskasse gewähren wir 2% Skonto auf den Warenwert.
(9) Bei Bestellungen unter 25,- Euro berechnen wir 10,- Euro Mindermengenzuschlag.
§ 4 Versand
(1) Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Wird diese von ihm nicht ausdrücklich bestimmt, ist dies im Normalfall bei uns der DPD oder die Deutsche Post AG. Sämtliche Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Käufers.
§ 5 Verpackung
(1) Soweit in der Preisliste und Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, schließen die Preise handelsübliche Verpackung ein.
§ 6 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine, die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers ausdrücklich als voraussichtliche Liefertermine bezeichnet sind, sind unverbindlich.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hinzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat Verkäufer, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 7 Transportschäden
(1) Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft, sowie dem Verkäufer anzuzeigen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
(2) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdecken schriftlich mitzuteilen (bei Transportschäden siehe § 7 AGB). Im Falle der Mängelrüge des Käufers hat dieser das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) an den Verkäufer zu senden. Erfolgt eine Mängelbeseitigung ohne Rücksendung der Ware an den Verkäufer durch den Käufer selbst, beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf den Ersatz der defekten Teile.
(3) Von der Gewährleistung ausgenommen sind Lampen, Eingriffe an Gegenständen, Verschleißartikel, sowie alle Gebraucht-, Vorführ- und Messegeräte. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge erhält der Käufer nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Rücksendungen sind grundsätzlich sorgfältig zu verpacken und frachtfrei an den Verkäufer zurück zu senden, andernfalls wird die Annahme verweigert. Rücksendung von Transportschäden gehen zu Lasten des Käufers.
2. AGB Verleih
§ 1 Vertrag
(1) Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung unsererseits zustande.
§ 2 Mietzahlung
(1) Die voraussichtliche Miete ist am Veranstaltungstag zu zahlen in bar oder per Vorrauskasse, wenn dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
(2) Beachten Sie auch unseren Frühbucherrabatt, den Sie der aktuellen Preisliste entnehmen können.
§ 3 Mietkaution
(1) Die Firma K-Tech Veranstaltungstechnik behält es sich vor, spätestens bei der Abholung eine gesonderte Mietkaution zu verlangen, die nach dem Wert des gemieteten Materials richtet.
§ 4 Stornierung
(1) Bei Absage vom Buchungszeitpunkt an bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 10% vom Gerätepreis als Stornogebühren berechnet.
(2)Bei Absage ab 7 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50% vom Gerätepreis, Personal und Fahrzeuge werden nicht berechnet.
(3)Bei Absage am Vortag bis spätestens 10:00 Uhr berechnen wir 70% vom Gerätepreis, Personal und Fahrzeuge werden nicht berechnet.
(4)Bei späterer Absage berechnen wir 80% vom Gerätepreis, zusätzlich werden die angefallenen Personal- und Fahrtkosten angerechnet.
§ 5 Leistungszeit der Mietangebote
(1) Sollte aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die wir nicht vorhersehen konnten, eine Termineinhaltung nicht mehr gewährleistet sein, so besteht die Möglichkeit, dass wir jederzeit den Vertrag kündigen.
§ 6 Veranstaltungshaftung
(1) Der Leihnehmer haftet dafür, dass für die Veranstaltung die gesetzlichen Vorschriften und die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllt werden und ersetzt uns alle Schäden, die aus der Missachtung solcher Vorschriften und Pflichten entstehen.
(2) Der Leihnehmer haftet bei Diebstahl und Beschädigung des gemieteten Equipments von der Übergabe bis zur Rücknahme.
(3) Weiterhin haftet der Leihnehmer für Schäden durch falsche Netzspannung am Anschluss auch dann, wenn der Anschluss der Geräte durch unser Personal getätigt jedoch ein fehlerhafter Stromanschluss vorgegeben wird. In diesem Fall entfällt auch der Mietpreis des defekten Gerätes nicht.
§ 7 Verpflegung
(1) Bitte stellen Sie unserem Personal eine ordentliche Mahlzeit sowie Getränke kostenlos zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, so bitten wir Sie, uns rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit wir Entsprechendes selbst organisieren. Wir stellen dann eine Pauschale von 10,- Euro pro Anwesendem Techniker in Rechnung.
§ 8 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
3. Hinweise für Veranstalter:
a) Für eine Veranstaltung kann eine Genehmigung oder Anzeige erforderlich sein.
b) Der Raum muss gegebenenfalls eine entsprechende baurechtliche Zulassung besitzen. Für bühnentechnische Einrichtungen gibt es zahlreiche Sicherheitsvorschriften die beachtet werden müssen (BGVC1, VSTÄttVo)
c) Dem Leihnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht gegenüber dem Publikum und die Arbeitgeberpflichten gegenüber seinen Beschäftigten.
d) Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Leihnehmer die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
e) Der Leihnehmer hat die Veranstaltung gegebenenfalls der GEMA zu melden.
f) Der Leihnehmer hat eine Veranstaltungshaftpflicht abzuschließen.